Übersicht:
1. Aufgaben der Rechtsabteilung
2. Aus- und Aufbau der eigenen Rechtsabteilung
3. Von der Kanzlei in die Rechtsabteilung – Wechselperspektiven
Der Wechsel von der Kanzlei ins Unternehmen
Es handelt sich um einen aktualisierten Beitrag, der zuerst im C.H. BECK Verlag erschienen ist.
Je nach Größe und Ausrichtung eines Unternehmens kann es starke Unterschiede in den Aufgaben und Anforderung an die Rechtsabteilung geben – ganz abgesehen von der Tatsache, dass Rechtsabteilungen natürlich nicht nur in Unternehmen zu finden sind, sondern auch in großen Verbänden, Vereinen oder Stiftungen.
Grundsätzlich wird die Rechtsabteilung vor allem als Unterstützung für die Geschäftsführung gesehen. Hier geht es dann um die Lösung und Einschätzung klassischer Rechtsfragen, sowie die Beratung hinsichtlich möglicher Entscheidungsoptionen. Je nach Branche können die Rechtsgebiete dabei ganz unterschiedlich ausfallen.
Auch innerhalb eines Unternehmens kann die Rechtsabteilung unterschiedliche Zuständigkeiten haben – eine klar abgrenzbare Tätigkeitsbeschreibung ist kaum möglich. So kann ist die Rechtsabteilung einer Bank beispielsweise sowohl für die privatwirtschaftliche Seite zuständig, wie etwa Übernahmepläne oder Finanzierungsverträge. Gleichzeitig kann es aber auch einen relevanten strafrechtlichen Bereich zu beispielsweise Strafzahlungen oder Entschädigungen von Kreditnehmern geben.
Andere Beispiele:
– Pharmaunternehmen > Arzneimittelrecht
– Verlag > Presse- und Medienrecht
– Krankenhaus > Medizinrecht
– Bauunternehmen > Vergaberecht
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Der Auf- und Ausbau der Rechtsabteilung sollte grundsätzlich schrittweise nach Aufgabenfeldern erfolgen. Bei der Entscheidung zur Größe, Rolle und zu den Tätigkeitsfeldern der Rechtsabteilung gilt es zunächst, sich einen Überblick über die verschiedenen Anforderungsbereiche und Zielsetzungen der Rechtsabteilung zu verschaffen. Das gelingt am besten in drei Schritten:
Dezentrale Organisation
Zentrale Organisation
Neben den Detailfragen ist vor allem auch die Frage wichtig: Inwieweit soll die Rechtsabteilung auch in Fragen der Unternehmensführung integriert sein und/oder zusätzliche Entscheidungsinstanz sein.
Für in der Rechtsabteilung tätige Juristen oder Interessierte gilt daher: jede Rechtsabteilung ist unterschiedlich! Je nach Unternehmen können sich die Tätigkeitsbereiche, die Aufgabenfelder und die Größe stark unterscheiden.
Auch die fachlichen und zwischenmenschlichen Anforderungen können sich stark unterscheiden. Teilweise schlüpfen Unternehmensjuristen auch in die Rolle des Personalleiters oder des Moderators bei Konfliktfällen. Wichtig ist also nicht nur die fachliche Weiterentwicklung, sondern auch der nachhaltige Aufbau von Soft Skills.
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Der Wechsel von der Großkanzlei in die überschaubare Rechtsabteilung eines Unternehmens kann durchaus herausfordernd sein. War man in der Kanzlei mit spezifischen Projekten betreut, bedeutet die Inhouse-Arbeit im Unternehmen häufig eine Generalisten-Rolle. Dennoch ist Spezialwissen gefragt: denn unternehmerisches Denken und das Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge ist unabdingbar. Ein Aufbaustudium, ein LL.M. oder andere Zusatzqualifikationen auf dem Bereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts sowie Managementkurse können hier sehr hilfreich sein.
Gründe für den Wechsel gibt es jedoch viele. So kann alleine die Tätigkeit in der Rechtsabteilung bereits vielfältiger und damit spannender sein als in der Kanzlei. So ist der Unternehmensjurist nicht nur Jurist, sondern oftmals auch Berater, Personaler oder Moderator. Und das bei oftmals deutlich geringerer Arbeitsbelastung. Im Gegensatz zur klassischen Kanzleikarriere werden Überstunden und Reisebereitschaft nicht so stark eingefordert. Dementsprechend verändern müssen sich aber auch die Gehaltsansprüche: Inhouse Juristen verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als ihre Kanzlei-Kollegen.
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