Sie gehören noch lange nicht zum alten Eisen
Einige Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien sowie große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben eine festgelegte Altersgrenze für das Ausscheiden der Partner, damit die jüngere Generation nachrücken kann. Manche haben „Of Counsel“-Modelle – andere Einheiten handhaben diese Thematik individuell. Mancherorts ist mit 60 final Schluss!
Fakt ist, dass die Partner-Karriere mit „50“ noch nicht absehbar vorbei sein muss und Sie sich gedanklich noch nicht mit dem Ruhestand auseinandersetzen müssen – egal bei welcher Einheit Sie derzeit tätig sind.
Sollten Sie in einem beruflichen Umfeld tätig sein, welches eine festgeschriebene Altersgrenze vorgibt, so ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, wie lange und in welcher Funktion Sie generell noch tätig sein möchten: Möchten Sie der Kanzlei nach dem Ausscheiden aus der Partnerschaft nur noch als Rechtsanwalt in beratender Funktion (Of Counsel) weiter zur Verfügung zu stehen? Oder kommen Sie zu dem Ergebnis, dass das Alter für Ihre Rolle als Partner unerheblich sein sollte und Sie den Wunsch haben, weiterhin als „echter Partner“ zu agieren und die Kanzleistrategie mitzubestimmen?
Ein Umfeld, dass Ihr Geschäft voranbringt & in dem alles möglich bleibt!
Sie haben als erfahrener Partner so viele Möglichkeiten, noch lange erfolgreich tätig zu sein, noch weitere Ziele zu erreichen, in verantwortungsvoller Funktion tätig zu sein, wenn Sie denn wollen und das Umfeld dazu passt. Es gibt spannende Szenarien, die nicht jeder direkt auf dem Schirm hat, bei denen Ihre Seniorität, Ihr Fachwissen und Ihre Kontakte sich weiter auf Partnerebene gewinnbringend einbringen lassen – für die Sozietät und für Sie.
Sofern die einen nur Ihr Alter im Blick haben, so setzen die anderen auf Ihre Erfahrung und bieten Ihnen ein Umfeld, in dem Sie mit Ihrem Team noch lange Freude haben!
Lassen Sie uns hierzu vertraulich sprechen.